Tech. Notar - ZT-Gelber

Staatlich geprüfter u. beeideter Ziviltechniker

Ingenieurkonsulent für Informatik

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Technischer Notar

 
Ziviltechniker sind mit "öffentlichem Glauben versehene Personen". Sie sind staatlich befugt und beeidet. Ziviltechniker sind nach dem Ziviltechnikergesetz berechtigt Öffentliche Urkunden über "Tatsachen und Vorgänge" auszustellen. Sie sind befugt ein Rund-Siegel für die Beurkundung zu verwenden oder mittels Beurkundungs-Signaturkarte elektronisch zu signieren.
 
Das Ergebnis Ihrer Tätigkeiten sind Expertisen, Gutachten, öffentliche Urkunden oder Software-Treuhandschaften.
Gutachten:
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.
Unsere Gutachten bestehen aus:
Formulierung der zu beantwortenden Fragestellungen
  • Befundaufnahme
  • Gutachterliche Interpretation der Befundaufnahme
  • Schlussfolgerung und Beantwortung der Fragestellungen
Unseren Standesregeln entsprechend sind wir zur Objektivität verpflichtet.
Expertisen:

Wir verstehen unter der Ausarbeitung einer Expertisen die schriftliche Ausarbeitung unserer Meinung als Sachverständiger dar und kann als Kurzform eines Gutachtens ohne Ausarbeitung der Befundaufnahme eines Gutachtens interpretiert werden.
Software-Treuhandschaften:
Von Software-Treuhandschaft (Escrow Verträgen) spricht man, wenn ein Anbieter von Software den Sourcecode  nicht an den Lizenznehmer herausgeben will, aber bereit ist, im Falle bestimmter Ereignisse die Wartung zu ermöglichen. Dieses Ziel wird durch die Hinterlegung der Quelltexte nebst Dokumentation bei dem unabhängigen Ziviltechniker Unternehmen ZT-Gelber erreicht. Die Unterlagen werden in den im Vertrag vereinbarten Fällen an den Lizenznehmer herausgegeben.
Empfohlen wird, dass  nicht nur der Empfang eines Datenträger bestätigt wird (so wie das ein Notar macht), sondern dass die Software auch auf Vollständigkeit und Wartbarkeit durch ZT-Gelber überprüft wird. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass im Falle einer Insolvenz des SW-Herstellers die Software gewartet werden kann.
Optionale Überprüfungen auf
-          Vollständigkeit (Source Code, Libraries, Dokumentationen etc.)
-          Industriestandard
-          Wartbarkeit
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